Rauchfreie Bushaltestellen (gedeckt)

Der Seniorenrat stellt in der Aussprache mit dem Stadtrat fest, dass es bei den gedeckten Bushaltestellen notwendig wäre, ein Rauchverbot im gedeckten Bereich zu erlassen. In anderen Gemeinden ist dies bereits der Fall.

Der Stadtrat führt rechtliche Schwierigkeiten an, da es sich bei den Bushaltestellen um öffentlichen Raum handelt. Ein Rauchverbot müsste deshalb eine gesetzliche Grundlage haben. Allerdings ist diese Argumentation mit Unsicherheiten behaftet. Auf einem Bahnhofareal ist ein Rauchverbot problemlos durchzusetzen; das gleiche gilt für Schulanlagen. Grundsätzlich wäre ein Rauchverbot bei gedeckten Bushaltestellen wünschenswert. Der Stadtrat klärt die Möglichkeiten ab.

An der Aussprache mit dem Stadtrat im Februar 2025 wurde diese Anliegen erneut vorgebracht. An anderen Orten wurde im Bereich der gedeckten Bushaltestelle einfach ein Rauchverbotszeichen auf den Boden aufgemalt, auch wenn keine rechtliche Grundlage besteht. Dies hätte auch eine präventive Wirkung. Hier ein Beispiel in Herisau:

Der Stadtrat nimmt die Anregung entgegen.

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