Rauchfreie Bushaltestellen (gedeckt)

Der Seniorenrat stellt in der Aussprache mit dem Stadtrat fest, dass es bei den gedeckten Bushaltestellen notwendig wäre, ein Rauchverbot im gedeckten Bereich zu erlassen. In anderen Gemeinden ist dies bereits der Fall.

Der Stadtrat führt rechtliche Schwierigkeiten an, da es sich bei den Bushaltestellen um öffentlichen Raum handelt. Ein Rauchverbot müsste deshalb eine gesetzliche Grundlage haben. Allerdings ist diese Argumentation mit Unsicherheiten behaftet. Auf einem Bahnhofareal ist ein Rauchverbot problemlos durchzusetzen; das gleiche gilt für Schulanlagen. Grundsätzlich wäre ein Rauchverbot bei gedeckten Bushaltestellen wünschenswert. Der Stadtrat klärt die Möglichkeiten ab.